Selbständig trotz Insolvenzverfahren, was ist zu beachten?
Zur Frage „Selbständig trotz Insolvenzverfahren“:
Im Insolvenzverfahren (weiterhin) Selbständig zu sein, ist eine in der Beratung sehr häufig aufkommende Frage.
Abgesehen von den insolvenzrechtlichen Optionen einer Selbständigkeit im Insolvenzverfahren, die eine Aufnahme oder Weiterführung einer Selbständigkeit durchaus ermöglichen, sollte diese Entscheidung immer auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Risiken einer selbständigen Tätigkeit erfolgen.
Wer sich bereits im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren befindet, muss sich bewusst sein, dass ein erneutes wirtschaftliches Scheitern, das nie ganz ausgeschlossen werden kann, zu neuen Schulden führen kann, die nicht von der Restschuldbefreiung im laufenden Verfahren erfasst werden. Auch ist ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung frühestens 10 Jahre an erteilter Restschuldbefreiung möglich.
Selbständig im Insolvenzverfahren zu arbeiten eröffnet aber auch eine Motivation: Der Selbständige kann wirtschaftlich wieder von seiner Arbeit profitieren. Er soll motiviert werden, auch hohe Einkünfte zu erwirtschaften, ohne dabei bis auf das Existenzminimum abgepfändet zu werden. Zugleich trägt er die wirtschaftlichen Risiken aus der (neuen) Selbständigkeit.