Ist die Privatinsolvenz als Selbständiger möglich?
Zur Frage einer Privatinsolvenz als Selbständiger:
Ein Selbständiger kann ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen. Es gelten hier die Vorschriften des allgemeinen Insolvenzverfahrens (das Regelinsolvenzverfahren). Dabei werden alle Verbindlichkeiten aber auch alle pfändbaren Vermögenswerte erfasst, ganz gleich ob privater oder geschäftlcher Herkunft.
Insofern ist der Begriff Privatinsolvenz etwas irreführend, da dieser in der Insolvenzordnung nicht vorkommt. Im Ergebnis kann die Frage aber dahingehend beantwortet werden, dass eine „Privatinsolvenz als Selbständiger“, ein persönliches Entschuldungsverfahren, im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens möglich ist.