Einzelunternehmen Insolvenzantragspflicht?

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      Gibt es eine Insolvenzantragspflicht bei Einzelunternehmen im Fall von Zahlungsunfähigkeit?

      Zur Frage Insolvenzantragspflicht Einzelunternehmen:

      Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.

      Für Einzelunternehmen, bei denen der Inhaber persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, besteht hingegen keine Insolvenzantragspflicht gemäß der vorbenannten Vorschrift.

      Dennoch kann ein verzögerter Insolvenzantrag zu Haftungsproblemen führen, bspw. § 266a STGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).

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