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Schlagwörter: Insolvenz Einzelunternehmen
Muss ich als Einzelunternehmen Insolvenz anmelden?
Eine insolvenzrechtliche Antragspflicht (Insolvenzantragspflicht) besteht bei natürlichen Personen (Einzelunternehmen) zwar nicht, dennoch kann ein rechtzeitiger Insolvenzantrag sinnvoll sein, bspw. um vorläufigen Vollstreckungsschutz zu erlangen, um die Sanierungschancen im Insolvenzverfahren zu verbessern oder um einen weiteren Schaden der Gläubiger und die persönliche Haftung des Einzelunternehmers zu mindern.
Über das Vermögen eines Einzelunternehmens (den Inhaber des Einzelunternehmens als natürliche Person), kann auf Antrag das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren eröffnet werden. Der Insolvenzantrag kann mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten verbunden werden. Dadurch wird das Insolvenzverfahren auch dann eröffnet, wenn keine die Verfahrenskosten deckende Masse (Vermögen) vorhanden ist.
Bereits mit der Insolvenzantrag sollte man sich Gedanken machen, wie es im eröffneten Insolvenzverfahren mit dem Einzelunternehmen weiter gehen soll und kann. Dazu ist noch vor dem Insolvenzantrag eine persönliche Beratung zu empfehlen, insbesondere wenn es darum geht, das Einzelunternehmen mittels der Insolvenz zu sanieren oder weiterzuführen.