Privatinsolvenz für Freiberufler | Freiberufler Insolvenz
Frage: Kann ein Freiberufler eine Privatinsolvenz beantragen?
Antwort: Für Freiberufler gilt insolvenzrechtlich nichts anders als für Selbständige. Es kann das Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchlaufenden werden.
Bei den kammergebundenen Freiberuflern sind jedoch die jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere
- der Widerruf der Bestellung zum Steuerberater
- der Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
- der Widerruf der Rechtsanwaltszulassung bei Vermögensverfall
- der Widerruf der Bestellung des Patentanwalts
- die Amtsenthebung des Notars