Privatinsolvenz für Freiberufler

Privatinsolvenz für Freiberufler | Freiberufler Insolvenz

Frage: Kann ein Freiberufler eine Privatinsolvenz beantragen?

Antwort: Für Freiberufler gilt insolvenzrechtlich nichts anders als für Selbständige. Es kann das Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchlaufenden werden.

Bei den kammergebundenen Freiberuflern sind jedoch die jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere

  • der Widerruf der Bestellung zum Steuerberater
  • der Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
  • der Widerruf der Rechtsanwaltszulassung bei Vermögensverfall
  • der Widerruf der Bestellung des Patentanwalts
  • die Amtsenthebung des Notars