Frage: Welches Insolvenzverfahren muss ich als selbständiger Unternehmer anmelden?
Antwort: Wenn Sie als natürliche Person eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung, das sogenannte Regelinsolvenzverfahren. Gleiches trifft für juristische Personen zu (Unternehmen in der Rechtsform GmbH, AG, UG, GbR, OHG, KG usw.)
Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenzverfahren bzw. Unternehmensinsolvenz) können natürliche Personen mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und ggfs. mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten verbinden.