Selbständige Tätigkeit in der Privatinsolvenz aufnehmen?
Frage: Ist eine selbständige Tätigkeit in der Privatinsolvenz möglich?
Antwort: Grundsätzlich ist eine selbständige Tätigkeit im der „Privatinsolvenz“ möglich. Zunächst ist anzumerken, dass es im Grunde keine „Privatinsolvenz“ gibt. Es wird zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz unterschieden. In beiden Verfahren kann eine selbständige Tätigkeit aufgenommen werden.