Zur Regelinsolvenz bei selbständiger nebenberuflicher Tätigkeit; InsO § 304 Abs. 1 Satz 1
Frage: Kann ein nebenberuflich Selbständiger das Regelinsolvenzverfahren beantragen oder ist das Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen?
Antwort: Wird neben einem anhängigen Beschäftigungsverhältnis eine wirtschaftlich selbständige Nebentätigkeit ausgeübt, gelten die Vorschriften für das Regelinsolvenzverfahrens nur, wenn die Nebentätigkeit einen nennenswerten Umfang erreicht und sich organisatorisch verfestigt hat.
Liegen die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit unter der Bagatellgrenze des § 3 Nr. 26 EStG (derzeit 2.400 € jährlich), spricht vieles für das Fehlen einer verfestigten organisatorischen Einheit. (BGH, Beschluss vom 24. 3. 2011 – IX ZB 80/11)