Regelinsolvenz beantragen

Wer kann die Regelinsolvenz beantragen?

Die Regelinsolvenz für Selbständige und Freiberufler

Alle natürlichen Person die eine selbständige Tätigkeit ausüben (Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute und Freiberufler), können die Regelinsolvenz beantragen. Die Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahren sind nicht anzuwenden, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, deren regelmäßige Einkünfte unter 2.700,0 Euro jährlich liegen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die bestehenden Verbindlichkeiten aus dem privaten oder betrieblichen Bereich resultieren. Das Regelinsolvenzverfahren umfasst sowie die privaten wie auch die betrieblichen Verbindlichkeiten, aber auch die privaten und betrieblichen Vermögenswerte, soweit diese der Pfändung unterliegen.

Die Regelinsolvenz für Unternehmen

Auch Unternehmen und Firmen (juristische Personen wie GmbH, GbR, OHG, KG usw.) gelten die Vorschriften können die Regelinsolvenz beantragen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Insolvenz-Eröffnungsgrunds, die drohende Zahlungsunfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung.

Die Regelinsolvenz für ehemalige Selbständige

Für ehemalige Selbständige, nicht mehr selbständig tätig sind, gelten die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens, wenn

  • mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind und/oder
  • noch Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen  (§ 304 InsO)

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können auch ehemalige Selbständige die Regelinsolvenz beantragen.

Die Restschuldbefreiung in der Regelinsolvenz

Natürliche Personen können den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung sowie auf Stundung der Verfahrenskosten verbinden.

Leider bieten wenige Beratungsstellen Hilfe zur Regelinsolvenz an. Dabei sind fundierte Informationen über die Möglichkeiten der Regelinsolvenz zur Sanierung von Unternehmen unverzichtbar.

Wir beraten Sie deshalb kompetent über die Sanierungsmöglichkeiten im Regelinsolvenzverfahren und über die Möglichkeiten der Restschuldbefreiung für Selbständige im Regelinsolvenzverfahren.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Sie werden davon wirklich profitieren und erstaunt sein, welche Möglichkeiten die Insolvenzordnung für Unternehmen bietet.

Regelinsolvenzverfahren

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