Obwohl es die Insolvenzordnung schon seit dem Jahr 1999 gibt, ist der Informationsstand bei Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen über die Optionen der Sanierung bzw. auch dem geordneten Ausstieg aus der Selbständigkeit mittels der Insolvenzordnung immer noch gering und leider oft auch gänzlich falsch.
In der Folge ist das Thema Insolvenz immer noch ein mühten- und schreckenumwogenes großes Tabu. Kaum ein betroffener Unternehmer wagt offen darüber zu sprechen.
Und genau dann beginnt eine Kette von Fehlentscheidungen, selbst wenn noch Zeit für eine Weichenstellung besteht, um einen bevorstehenden Aufprall abzumindern, umzuleiten oder doch noch zu vermeiden.
Immer wieder kann man die Apelle an die Unternehmer und Unternehmerinnen in Deutschland lesen, sich so früh wie möglich externe Beratung und Hilfe zu suchen.
Diese allgegenwärtige Klage, dass sich Unternehmen viel zu spät Hilfe suchen, wenn sie in Schwierigkeiten geraten, erscheint angesichts der immer noch tief in unserer Gesellschaft verankerten Angst vor dem unternehmerischen Scheitern und dem Mangel an Information und Beratungsangebot begründet.
Wohin soll sich ein insolvenz-bedrohter Unternehmer denn wenden? An die IHK oder HWK? An die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen?
Wer nimmt sich die erforderliche Zeit, das Schreckgespenst Insolvenz in vertrauensvollen Gesprächen zu beseitigen und die strategischen Möglichkeiten und Optionen einer Insolvenz detailliert aufzuzeigen?
Viele Selbständige und Unternehmer neigen – gerade auch mangels einem auf selbständige ausgerichteten Informations- und Beratungsangebot – deshalb dazu, den goldenen Schein ihres Unternehmens selbst in einer insolvenz-bedrohlichen Krisen so lange wie nur möglich aufrecht zu erhalten, nach außen hin und auch gegenüber sich selbst.
Die Folge sind fast immer irrationelle Entscheidungen, bis der eigene Druck ums Überleben zu einer endgültigen Lähmung führt oder die Insolvenz von außen aufgezwungen wird.
Was können betroffene Unternehmer, um Fehlentscheidungen zu vermeiden?
Prüfen Sie Ihre Optionen. Informieren Sie sich. Suche Sie externe Hilfe und Beratung. Scheuen Sie sich nicht auch an Ihr Seelenheil zu denken, denn viele Insolvenz-Ängste, die immer wieder in der Beratung von Selbständigen vorgebracht werden, wie bspw.
- in der Insolvenz darf ich 6 Jahre nicht mehr Selbständige sein
- in der Insolvenz werde ich entmündigt und darf nichts mehr selbst entscheiden
- in der Insolvenz kann ich nie wieder unternehmerisch nach oben kommen
- in der Insolvenz wird mein Scheitern in der örtlichen Zeitungen publik gemacht
beruhen fast immer auf Fehlinformation und lassen sich in einem persönlichen Informationsgespräch ganz schnell beseitigen.
Natürlich muss nicht jede insolvenz-bedrohliche Situation in einem Insolvenzverfahren münden. Am Anfang steht immer die Prüfung der außergerichtlichen Sanierungsfähigkeit und der Sanierungswürdigkeit. Wichtig ist zu einem Ergebnis zu kommen, auf dem die weiteren Entscheidungen fußen.
Sie kommen alleine nicht weiter?
Wir helfen Ihnen bei dieser Entscheidungsfindung. Vereinbaren Sie ein persönliches Informationsgespräch.
Ihr Berater-Team