Insolvenz: Der Neubeginn binnen 8 Wochen

Die Insolvenz für Selbständige und Freiberufler

Die deutsche Insolvenz ermöglicht natürlichen Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, einen wirtschaftlichen Neubeginn.

Dabei ist nicht nur der Erhalt der Selbständigkeit, sondern auch das eigenverantwortliche Weiterführen der Selbständigkeit bereits am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, i.d.R. 6 bis 8 Wochen nach Antragstellung, möglich.

Die Insolvenz ermöglicht einen Neubeginn binnen 4 bis 8 Wochen

Grundlage ist § 35 Abs. 2 InsO, die sog. “Freigabe” der selbständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag.

(2) Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. § 295 Abs. 2 gilt entsprechend.

Die Insolvenz bzw. das deutsche Insolvenzverfahren ist für viele Selbständige von ein Buch mit sieben Siegeln. Mangels Kenntnis über den Ablauf sowie die Gestaltungsmöglichkeiten, schrecken  viele Selbständige vor dem Schritt in ein gesteuertes Insolvenzverfahren zurück. obgleich darin ein realistischer Weg für die persönliche und unternehmerische Sanierung besteht.

Gerade die kleinen selbständigen Existenzen, Handwerker, Gewerbetreibende und Freiberufler, lassen sich durch das Instrument der sog. “Freigabe“ nicht nur erhalten, sondern ermöglichen dem Selbständigen wieder den vollen Zugriff auf die zukünftigen Gewinne. Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erfolgt dann nicht durch das Abpfänden zukünftiger Gewinne, sondern durch eine freiwillige Zahlung an den Insolvenzverwalter auf Grundlage des § 295 Abs. 2 InsO

(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Daran sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft. Wir beraten Sie gerne über Ihre Chancen für einen schnellen Neubeginn und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Wiedererlangung Ihrer unternehmerischen Freiheit.