Die 10 klassischen Insolvenz-Fehler

Tipps Insolvenz Fehler vermeidenWenn sich eine Insolvenz nicht mehr vermeiden lässt und Sie Ihre Selbständigkeit weiterführen wollen, sollten Sie die Einleitung der Insolvenz gut vorbereiten und die 10 klassischen Insolvenz-Fehler vermeiden:

1. Insolvenz-Fehler: Kämpfen bis zur aller letzten Minute

Warten Sie mit dem Insolvenzantrag nicht bis andere für Sie handeln (Sichtwort: Gläubigerantrag). Ein strategischer Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bietet weit mehr Sanierungschancen.

2. Insolvenz-Fehler: Die Insolvenzantragspflicht wird nicht beachtet

Bei juristische Personen ist die Insolvenzantragspflicht und vor allem die Insolvenzantragsfrist von 3 Wochen zu beachten (§ 17 InsO), um haftungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

3. Insolvenz-Fehler: Vermögensübertragung auf dritte Personen

Denken Sie daran, dass Rechtshandlungen, die Sie vor dem Insolvenzantrag vornehmen und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, durch den Insolvenzverwalter angefochten werden können (§ 129 ff InsO).

4. Insolvenz-Fehler: Handlungen, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können

Beachten Sie die möglichen Versagungsgründe im Restschuldbefreiungsverfahren (§ 290 Abs. 1 InsO), insbesondere die Konsequenzen der sogenannten Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283c StGB).

5. Insolvenz-Fehler: Angst-Zahlungen an Gläubiger, die Druck machen

Erstellen Sie eine Liste mit Prioritäten und zahlen Sie nur noch dass, was Sie am Leben erhält, wie bspw. Miete, Strom, Telefon etc. und wozu Sie strafrechtlich verpflichtet sind, bspw. Arbeitnehmeranteile zu den Sozialkassen (§ 266a StGB).

6. Insolvenz-Fehler: Erst das Gewerbe abmelden, dann Privatinsolvenz beantragen

Oftmals wird dazu geraten, zunächst das Gewerbe abzumelden, damit anschließend eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) beantragt werden kann. Dieser Rat ist jedoch fatal und kann nur in spezifischen Einzelfällen wirklich Sinn machen. Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

7. Insolvenz-Fehler: Der Insolvenz-Tourismus nach England als schnelle Lösung

Wer in Deutschland selbständig erwerbstätig ist, hat allgemein keinen großen Nutzen davon, eine EU-Insolvenz, bspw. in England, anzustreben. Die deutsche Insolvenz dauert entgegen des Volksglaubens in der Regel auch nicht länger als eine EU-Insolvenz und bietet dafür weit besser unternehmerische Sanierungsmöglichkeiten.

8. Insolvenz-Fehler: Die Insolvenz wird ohne Strategie beantragt

Selbst wenn Sie erkannt haben, dass sich eine Insolvenz nicht mehr abwenden lässt, stellen Sie keinen Insolvenzantrag ohne eine Insolvenz-Strategie. Nur mit der richtigen Strategie können Sie die Insolvenz als Sanierungsinstrument nutzen. Damit es bei Ihnen weiter geht!

9. Insolvenz-Fehler: Unrichtige und unvollständige Angaben im Insolvenzantrag

Die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Insolvenzantragsverfahren ist hoch. Vorsätzliche oder grobfahrlässige unrichtige und unvollständige Angaben können nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögern. Für natürliche Personen, die die Restschuldbefreiung anstreben, kann ein unvollständiger Insolvenzantrag zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 5 InsO, § 290 Abs. 6 InsO).

10. Insolvenz-Fehler: Der Alleingang in die Insolvenz aus Sorge vor den Kosten

Für Unternehmen, die sich mittels der Insolvenzordnung sanieren und für selbständige, die Ihre Tätigkeit im Insolvenzverfahren weiterführen wollen, ist eine fundierte Insolvenzberatung und möglichst auch die Begleitung durch das gesamte Insolvenzverfahren die mit Abstand wichtigste Investition, denn davon kann die weitere persönliche und wirtschaftliche Existenz abhängen.

Wer diese „Stolpersteine“ meidet, hat gute Chancen, die Insolvenz zum Neubeginn zu nutzen und wieder in eine bessere Zukunft zu blicken.

Auch wenn sich der eine oder andere Fehler nicht (mehr) vermeiden lässt, so gibt es oftmals noch Möglichkeiten, dieser Fehler zu heilen.

Wir wollen, dass jeder Unternehmer und jeder Selbständige in einer insolvenz-bedrohlichen Situation die Möglichkeit erhält, sich fachkundigen beraten zu lassen.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Sie werden davon wirklich profitieren.