Ausstieg aus der Selbständigkeit

Der geordnete Ausstieg aus der Selbständigkeit

Wenn nichts mehr geht …

Nicht jede Existenzgründung und nicht jede Unternehmung kann erfolgreich sein. Das unternehmerische Scheitern gehört mit zum Wirtschafts-leben. Um Ihre Chancen für einen Ausstieg aus der Selbständigkeit und einen persönlichen Neubeginn zu verbessern, sollte der Ausstieg aus der Selbständigkeit möglichst geordnet und rechtzeitig vonstatten gehen. Wenn Sie meinen, die Übersicht zu verlieren und im Chaos zu versinken, haben Sie bitte keine Scheu und suchen Sie sich umgehend externe Unterstützung.

Grundsätzliche Empfehlungen

1. Ohne Plan kommen Sie nicht raus! Wenn Sie zu dem Ergebnis und Entschluss gekommen sind, Ihre Selbständigkeit aufgeben müssen, sollte die nunmehr erforderlichen Schritte geplant werden, denn hektischer Aktionismus verschärft Ihre Problem noch zusätzlich.

2. Wenn Sie sich noch nicht schlüssig sind, ob Ihre Selbständigkeit nicht doch noch zu retten ist, lassen Sie eine neutrale und objektive Bewertung durch externe Berater zu. Das hilft Ihnen eine Entscheidung zu treffen. Halten Sie den Status der Selbständigkeit nicht unnötig lange in Ungewissheit aufrecht.

3. Bei Kapitalgesellschaften sollten Sie immer auch die gesetzliche Insolvenzantragspflicht als Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin beachten. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Steuerberater beraten.

4. Vermeiden Sie die Vogelstraußstrategie. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Der Kopf sollte aufrecht getragen werden. Öffnen Sie unter allen Umständen Ihre Post. Für Selbstvorwürfen und Versagensgefühlen ist kein Platz. Die Vergangenheit sollte Ihre Zukunft nicht blockieren. Unternehmertum bewirkt seit jeher auch Risiken des Scheiterns.

5. Suche Sie das Gespräch mit einer Vertrauensperson. Gespräche mit Profis können zudem entlasten und den Blick auf den noch nicht erkannten Weg in die Zukunft frei machen.

6. Machen Sie trotz der großen Bedrängnis keine planlosen Versprechungen zur Schuldenregulierung gegenüber Gläubigern, die Sie ohnehin nicht einhalten können, nur um sich ein paar tage oder Wochen Luft zu verschaffen.

7. Existenzsicherung geht vor. Prüfen Sie Leistungsansprüche bei der Arbeits-agentur oder der ARGE / JobCenter für sich und Ihre Familie. Falscher Stolz und Scham sollte überwunden werden. Lassen sich zur Not helfen und begleiten. Auch Selbständige haben Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II.

8. Wenn Sie der Schuldenberg zu erdrücken droht, denken Sie immer daran, das Insolvenzrecht ermöglicht natürlichen Personen über einen Insolvenzantrag (verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und ggf. Stundung der Verfahrenskosten) ein Leben in einer schuldenfreien Zukunft.

Wenn Sie meinen es alleine nicht zu schaffen und Beratung benötigen: Wir hören Ihnen zu, wir analysieren Ihre Situation und finden gemeinsam Ihren Weg für einen Neubeginn und Zukunftsperspektive.

Ihr Berater-Team

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