Fortführungsprognose
Mit dem Thema Fortführungsprognose werden sich viele Unternehmen im Jahr 2010 beschäftigen müssen.
Nicht alleine wegen der Neudefinition des Überschuldungsbegriffs (Finanzmarkt- stabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008), in dem die Überschuldung juristischer Personen nunmehr nach § 19 Abs. 2 InsO vorliegt, wenn
das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich,
gewinnt eine (positive) Fortführungsprognose zunehmend an Bedeutung.
Auch bei der Vergabe neuer Kredit, bei der Aufnahme von Fremdkapital oder bei einer grundsätzliche Prüfung der Sanierungsfähigkeit, kann an eine Fortführungsprognose erforderlich werden.
Erstellung einer Fortführungsprognose
Was ist zu tun, wenn Ihre Hausbank von Ihnen eine Fortführungsprognose einfordert oder Sie angesichts einer insolvenzbedrohlichen Situation entscheiden müssen - Insolvenz oder Sanierung?
Glauben Sie bitte nicht, eine solche Prognose im Alleingang erstellen zu können. Es mangelt an der erforderlichen Glaubwürdigkeit und Neutralität.
Glauben Sie bitte nicht, ein Steuerberater könne Ihnen eine fundierte Prognose über die Zukunftschancen Ihres Unternehmens erstellen.
Glauben Sie bitte nicht, ein Anwalt können Ihnen eine solche fundierte Prognose erstellen.
Denn in den meisten Fällen kann eine Aussage über die Fortführung eines KMU nur durch ein ganzheitliche Betrachtung und Bewertung des Unternehmens insgesamt erfolgen (angelehnt an den IDW ES 6 Standard). Eine isolierte buchtechnische oder rechtliche Betrachtung genügt hier nicht.
Beratung zur Fortführungsprognose
Wir beraten Sie gerne über den optimalen Prognoseansatz. Denn schließlich geht es um Ihre unternehmerische Zukunft!
Vereinbaren Sie in unverbindliches und kostenloses Erstgespräch.
Ihr Team
Bundesverband Selbständige
in der Offensive - sido! e.V.
Service-Telefon 0700 – 743 63 080 *
* 0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz
Hinweis: Unternehmen, die sich trotz positiver Fortführungsprognose in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Finanzierung von Beratungsmaßnahmen zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.