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Themen : Insolvenz-Ratgeber: Insolvenz, ein Buch mit sieben Siegeln
An 20.09.2011 00:20:00 (321 Lesen)

Insolvenz-Ratgeber: Insolvenz, ein Buch mit  sieben Siegeln

Nahezu jeder hat schon etwas über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens gehört. Viele dieser Informationen und Geschichten fußen mehr oder weniger auf den zahllosen TV-Shows der vergangenen Jahre oder auf einem allgemeinen Hörensagen. In der Folge kursieren heute zahllose Mythen über den tatsächlichen Ablauf eines Insolvenzverfahrens.

Wir haben deshalb für einen kostenlosen Ratgeber zur Insolvenz (Regelinsolvenz bzw. Unternehmensinsolvenz) erstellt, der Licht ins Dunkel des mythenumwogenen Insolvenzverfahens bringen soll.

Sie können unseren Ratgeber hier -> Insolvenz-Ratgeber -  downloaden.

Natürlich können Sie auch eine persönliche Insolvenzberatung buchen.

Ihr Bundesverband

 


Themen : Insolvenzantrag durch Krankenkasse, Finanzamt oder Berufsgenossenschaft
An 01.09.2011 16:50:00 (567 Lesen)

Insolvenzantrag durch Krankenkasse, Finanzamt oder Berufsgenossenschaft

Seit 2011 ist das Vorgehen der öffentlichen Kassen im Fall eines Zahlungsverzugs noch strikter geworden. Die Stundungsmöglichkeiten wurden deutlich verschärft und Insolvenzanträge sind selbst bei Kleinstforderungen tägliche Praxis.  

Durch die Änderung des § 14 der Insolvenzordnung (InsO) ist nach einem Insolvenzantrag selbst bei umgehender Zahlung die Rücknahme des Insolvenzantrags nicht mehr ohne weiteres möglich.

„War in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden, so wird der Antrag nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird“

Im Fall eines Insolvenzantrags durch einen Gläubiger ist deshalb schnelles Handeln erforderlich. Es ist zu prüfen, ob die Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger noch erreicht oder durch Zahlung der Forderung der Eröffnungsgrund beseitigt werden kann.

Bei natürlichen Personen (Einzelunternehmen, Freiberuflern) ist umgehend zu prüfen, ob ein fristgerechter Eigenantrag verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbeeffreiung geboten ist, um  eine Sanierung (Entschuldung) über ein Insolvenzverfahren zu erreichen.

Wir beraten Sie gerne, welche Optionen und Möglichkeiten Sie nach einem Insolvenzantrag haben. Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung in unserer Geschäftsstelle in NRW .

Ihr Bundesverband.

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Themen : Arzt-Insolvenz als Ausweg
An 23.07.2011 13:50:00 (486 Lesen)


Diagnose Insolvenz: Der Arzt als Patient

Arzt InsolvenzDie Zahl der Anfragen von insolvenz-bedrohten Ärzten hat in den vergangenen Monaten spürbar zugenommen. Die Gründe liegen in stagnierenden Erträgen bei gleichzeitig steigenden Kosten. Dazu kommt allgemein eine hohe Verschuldung bei Banken. Der gehobene  Lebensstandard wirkt sich zudem in den Privatkosten aus. Kommt es dann zu unplanmäßigen Forderungen, bspw. Steuernachforderungen, ist die Liquiditätslage schnell insolvenz-bedrohlich.

Nebenwirkungen: Ärzte-Bank macht Ärzte krank

Nicht wenigen Ärzten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten kommt eine "besondere Betreuung" durch Ihrer Ärzte-Bank zuteil. Durch die Offenlegung  der Abtretung von Honorar- und Vergütungsansprächen gegenüber den Kassenärztlichen Verrechnungsstellen werden diese Ärzte wirtschaftlich durch Ihre Bank "zwangsverwaltet". Gleichsam wird auf die Verwertung von Privatvermögen oder sogar die gesamte Arztpraxis gedrängt.  Der damit verbundene, massive psychologische Druck, macht viele Ärzte krank. Die Leistungskraft nimmt ab. Es entsteht ein Strudel, aus dem sich der Arzt meist nicht selbst befreien kann.

Therapie: Die Arzt-Insolvenz als Ausweg

Der Rettungsring einer geordneten Arzt-Insolvenz wird meist erst erkannt, wenn der Leidesdruck ein weiterarbeiten unmöglich macht oder ein Gläubiger, bspw. das Finanzamt, einen Insolvenzantrag stellt.


Kaum ein Arzt in einer solchen Situation findet verlässliche Aussagen über die Chancen und Risiken einer Sanierung durch ein gesteuertes Insolvenzverfahren.

Wir wollten deshalb helfen und bieten Ärzten und Zahnärzten eine gründliche Information über die Handlungsoptionen und Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit unserem Fachberater.

Ihr Bundesverband

 


Aktionen : Existenzgründungsberatung - Ihr Start in die Selbständigekeit
An 28.04.2011 20:40:00 (536 Lesen)

Existenzgründung

    Ist es Zeit Ihre Ideen zu realisieren?

Unsere Gründungsoffensive richtet sich an den Unternehmernachwuchs, an Gründer/Innen, die den Schritt in ihre eigene Selbständigkeit planen!

 

Werfen Sie einen Blick in Ihre Zukunft!

Sie haben eine gute Idee und tragen sich mit dem Gedanken, den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen, wissen aber nicht genau, wie Sie diese umsetzen können? Ihre Idee ist gut, Sie wissen aber nicht genau, welche Chancen sie am Markt hat? Sie haben Ihr Unternehmen bereits konkret vor Augen, wissen aber nicht, wie Sie daraus einen Businessplan erstellen können, mit dem Sie Ihre Bank überzeugen und eventuell auch Fördermittel erhalten können?

Trotz (oder gerade auch wegen) der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage möchten wir Gründer und Gründerinnen ermutigen, ihr Gründungsvorhaben zu realisieren. So manch gute Idee verstaubte in der Schublade und wurde dann irgendwann von einem anderen sehr erfolgreich umgesetzt.

Nichts desto trotz ist eine gründliche und qualifizierte Gründungsvorbereitung heute noch weit wichtiger als noch vor einigen Jahren. Neben einer gründlichen Vorbereitung ist ein überzeugendes und stimmiges Unternehmenskonzept (Businessplan) der Schlüssel für Förderprogramme und Existenzgründungsdarlehen.

Nutzen Sie unsere Existenzgründungsberatung!

Eine vorbereitende und begleitende Beratung für Existenzgründer wird staatlich gefördert. Eine Chance, die jeder Existenzgründer nutzen sollte!

Gemeinsam mit einem unserer Berater oder einer Beraterin besprechen Sie ausführlich Ihr Gründungsvorhaben. Sie erhalten eine neutrale Einschätzung über die Erfolgsaussichten und die Realisierungsmöglichkeiten sowie einen persönlichen Gründungsfahrplan mit Tipps und Empfehlungen. Wir informieren Sie zusätzlich über staatliche Förderprogramme, die zu Ihrem Vorhaben passen können.

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine persönliche Existenzgründungsberatung

und starten Sie in Ihre neue Zukunft!

 


Themen : Liquiditätsplanung & Liquiditätssicherung
An 14.03.2011 12:20:00 (596 Lesen)

Liquiditätsplanung & Liquiditätssicherung

  

Grundlagen für die Liquiditäts-Planung

Ausreichend Liquidität ist für den reibungslosen Ablauf genauso wichtig, wie für einen Sprint nach vorne, bspw. wenn es um kurzfristige Investitionen geht. Die Liquiditätslage bestimmt die Handlungsfähigkeit und entscheidet über das Fortbestehen des Unternehmens.

Eine sorgfältige und fortlaufende Liquiditätsplanung und Liquiditätssicherung sollte daher in jedem Unternehmen mit an erster Stelle der Unternehmensführung stehen und sich auf mindestens sechs bis zwölf Monate erstrecken. Die monatliche Buchführung, die sog. BWA, reicht dazu nicht aus.

Anders als bei der BWA, in der nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben festgehalten werden, werden in der Liquiditätsplanung die in Zukunft zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Ein realistischer Liquiplan, nur ein solche macht Sinn, bedarf immer einer ganzheitlichen Betrachtung des Unternehmens. Es reicht nicht einfach mit den Zahlen zu speilen!

Das Problem: Viele Unternehmen verzichten im normalen Geschäftsverlauf auf die Erstellung einer Liquiditätsplanung. Solange Liquiditätsengpässe durch Finanzrücklagen oder durch Hilfsbereitschaft der Hausbank ausgeglichen werden können wird der der Liquiditätsplanung kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Es herrscht vielmehr „Management by Kontoauszug". Dies ändert sich schlagartig, wenn die Hausbank das erste Mal „Nein“ sagt und die eigenen Finanzreserven aufgebraucht sind. Dann kann es schon (fast) zu spät sein.

Beispiel: „P.K. aus H …. bis zum 15. Mai 2010 dachte ich immer, mein Unternehmen fest im Griff zu haben. Das Verhältnis zu meiner Hausbank war bis dahin immer freundschaftlich. Ein Anruf bei einem Firmenkundenberater genügte, um meinen Finanzbedarf zu decken. Ganz langsam aber stetig war mir einem Unternehmen aus den Rudern geglitten. Das deutliche (Missverhältnis-)Verhältnis von Personalkosten zum Umsatz wurde über einen langen Zeitraum nicht erkannt. Weder der Steuerberater noch der Firmenkundenberater hatten mich darauf hingewiesen. Ich hatte es nicht erkannt und versäumt rechtzeitig zu handeln. Nicht nur, dass mir meine Hausbank nicht helfen wollte, es wurde zugleich auf die Rückführung der bereits gezogenen Kreditlinie gedrängt. Guter Rat war nun teuer. Gemeinsam mit einem Berater wurde ein Liquiditätsplan und ein Plan zur Liquiditätsverbesserung für das laufende und das kommende Geschäftsjahr erstellt und somit die Hausbank wieder ins Boot geholt

Wichtig: Ohne das Mitwirken der Hausbank lässt sich eine Liquiditätskrise in aller Regel nicht bewältigen. Es ist daher wichtig, die Hausbank durch harte Fakten und realistische Zahlen zu überzeugen. Genau das kann ein Liquiditätsplan, ggf. verbunden mit einem Maßnahmenpaket (Stärken-Schwächen-Analyse), bewirken.

Neben der Hausbank gibt es jedoch weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung, die es zu prüfen gilt, u.a.

  • Liquidität aus dem Unternehmen schöpfen
  • Liquidität durch alternative Finanzierungsformen
  • Liquidität durch ein Gläubiger- und Lieferantenmanagement

Der Steuerberater ist oft nicht die geeignete Person, um einen Liquiditätsplan in einer Krisensituation zu erstellen. Es bedarf – wie schon zuvor ausgeführt – einer ganzheitlichen (bereichsübergreifenden) Betrachtung des Unternehmens mit allen seinen Stärken und Schwächen, um realistische Planzahlen für die Zukunft aufstellen zu können.

Unser Beratungsangebot :

  • Kostenlose Erstberatung
  • Eingehender Liquiditätscheck
  • Maßnahmenplan zur Liquiditätssicherung
  • Erstellung eines Liquiditätsplans
  • Implementierung eines Liquiditätsmanagements

Ihr Anschrechaprtner:

Herr Johannes von Sengbusch

Frau Birgit Bernhard

Telefon 02509 99 308 61

Erste Hilfe: Ergreifen Sie Maßnahmen zur Liquidititässicherung

Halten Sie eine „eiserne" Liquiditätsreserve (muss mindestens drei Monate reichen).

  • Verkaufen Sie Betriebsvermögen, das Sie nicht unbedingt benötigen
  • Verkaufen Sie Betriebsvermögen und leasen oder mieten es zurück
  • Vereinbaren Sie möglichst lange Zahlungsziele
  • Treten Sie Forderungen an Factoring-Unternehmen ab
  • Suchen Sie frisches Kapital in Form eines Beteiligungskapitals
  • Treiben Sie ausstehende Forderungen ein;
  • Bitten Sie Ihre Kreditinstitute und große Lieferanten um Geduld
  • Sprechen Sie offen mit ihnen über Ihre Situation! Schaffen Sie dabei Vertrauen
  • Verhandeln Sie mit Ihren Banken über günstigere Konditionen
  • Holen Sie Hilfe bei einem Berater

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