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NRW - Mittelstandsförderung in strukturschwachen Regionen 2010 |
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23.08.2005 14:49 Beiträge: 124
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NRW - Mittelstandsförderunmg / Unterstützung in strukturschwachen Regionen
In 2010 stehen dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" rund 69 Millionen Euro zur Unterstützung der als besonders strukturschwach ausgewiesenen Regionen zur Verfügung. Zu diesen Fördergebieten gehören die kreisfreien Städte Bielefeld, Bochum, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Mönchengladbach sowie die Kreise Heinsberg, Herford, Höxter, Lippe, Recklinghausen und Unna. Ziel: Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete). Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Wer wird gefördert? · gewerbliche Unternehmen Was wird gefördert? 1. Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten. 2. Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung. 3. Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. 4. Betriebsumstrukturierung 5. Maßnahmen in den Bereichen: Schulung, Humankapitalbildung, Beratung in gewerblichen Unternehmen, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind. 6. Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind. Welche Ausgaben werden gefördert? Investitionsausgaben: In den Fällen der Nrn. 1. – 4. werden die Ausgaben für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen) und für immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Betriebslizenzen, technische Kenntnisse) gefördert, soweit sie aktiviert werden. Wenn das Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Produktes steht, können alternativ die Lohnkosten für neu eingestelltes Personal für zwei Jahre der Förderung zugrunde gelegt werden. Nicht-investive Ausgaben: In den Fällen der Nrn. 5. – 6. werden die für die Durchführung der Maßnahmen notwendigen Ausgaben gefördert. Wie wird gefördert? Die Förderung wird als Zuschuss – anteilig zu den zuwendungsfähigen Ausgaben - gewährt und zwar in den Fällen · der Nrn. 1 – 4 zwischen 10 und 35% · der Nr. 5 zwischen 35 und 50% (bei Beratungen und Schulungen maximal 50.000 €). · der Nr. 6 75%, maximal 100.000 €. Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind: Die zur Förderung anstehenden Betriebsstätten müssen sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (d. s. weite Teile des Ruhrgebietes und Ostwestfalens sowie der Kreis Heinsberg) befinden. Außerdem müssen in den Fällen der Nrn. 1. – 4. neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antragsteller von der NRW.BANK die schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass sein Vorhaben (vorbehaltlich einer endgültigen und detaillierten Überprüfung) die Förderwürdigkeitsbedingungen grundsätzlich erfüllt. Wo ist der Antrag zu stellen? Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.BANK. http://www.nrwbank.de/de/existenzgruendungs-und-mittelstandsportal/investition-und-wachstum/rwp-investitionszuschuss/index.html Quelle: NRW.Bank
Veröffentlicht: 14.01.2010 16:54
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