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Initiative für die Gleichstellung von Selbständigen in der GKV |
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23.08.2005 14:49 Beiträge: 124
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Der Unternehmerstammtisch Wartburgkreis startet eine bundesweite Initiative für die Gleichstellung von Selbständigen und Arbeitnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hintergründe: Mit dem Tag der Gewerbeanmeldung müssen sich Selbständige vollumfänglich selber absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Beitragserhebung einige Unterschiede zu den Arbeitnehmern. Während Arbeitnehmer den halben Beitragssatz tragen, müssen Selbständige den vollen Satz von aktuell 14,9% aufwenden. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1.890 Euro Einkommen angesetzt wird. Auch wenn der Selbständige weniger verdient, werden seine Krankenkassenbeiträge auf diesen Betrag bemessen. So kommt mit Pflegeversicherung ein monatlicher Krankenkassenbeitrag von mindestens 300 Euro auf den Selbständigen zu. Ein Betrag, den viele Existenzgründer und Kleinunternehmer nicht aufbringen können. Weitere Überraschungen bergen die Berechnung des Krankengeldes und die Hinzurechnung von Minijobs, Zins-, Miet- und Pachteinnahmen auf das Arbeitseinkommen. Ein Ausweg scheint oft nur der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Doch gerade für selbständige Frauen und Selbständige mit Kindern oder gesundheitlichen Problemen ist das keine finanzierbare Alternative. Der Unternehmerstammtisch Wartburgkreis hat die Initiative ergriffen und möchte mit einer bundesweiten Kampagne die neue Bundesregierung auffordern, die Selbständigen im Rahmen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitnehmern gleichzustellen und fordert eine Diskussion um folgende Punkte: - Aufhebung der Mindestberechnungsgrundlage von monatlich 1.890 € Arbeitseinkommen - Beitragserhebung anhand der tatsächlichen Einkünfte - Gleiche finanzielle Belastung von Arbeitnehmern und Selbständigen - Anspruch auf Krankengeld auf der Grundlage der gezahlten Beiträge bzw. Einkommens - Keine Hinzurechnung der Einkünfte eines Minijobs in die Bemessungsgrundlage Ausführliche Informationen und Kontakte finden Sie auf der Webseite www.unternehmerstammtisch-wartburgkreis.de.
Veröffentlicht: 03.11.2009 13:26
Bearbeitet von v. Sengbusch am 19.01.2010 13:17:48
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