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    <title>Bundesverband Selbständige in der Offensive e.V. :: Forum</title>
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    <description>Bundesverband Selbständige in der Offensive e.V. :: Forummodul f&amp;uuml;r XOOPS</description>
    <lastBuildDate>Sun, 11 May 2008 23:43:28 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Bundesverband Selbständige in der Offensive e.V. :: Forum</title>
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      <title>Mikrofinanz - Genossenschaft soll Klein-Unternehmen mit Mikrodarlehen helfen [Von Redaktion]</title>
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      <description>Wirtschaft und Soziales:: Mikrofinanz - Genossenschaft soll Klein-Unternehmen mit Mikrodarlehen helfen&lt;br /&gt;
Mikrofinanz - Genossenschaft soll Klein-Unternehmen mit Mikrodarlehen helfen.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wirtschaftsförderung Dortmund initiiert Mikrofinanz-Genossenschaft&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die NORDHAND e. G. soll  Betriebe der Nordstadt (Dortmund) unterstützen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dortmund, 18. April 2008. Als erste Kommune Deutschlands hat Dortmund eine Mikrofinanz-Genossenschaft ins Leben gerufen. Die NORDHAND eG. stellt Betrieben aus der Dortmunder Nordstadt kleine Geschäftskredite mit kurzer Laufzeit zur Verfügung. Der Grund: Viele Unternehmen der Nordstadt leiden unter Finanzengpässen, weil ihnen herkömmliche Bankkredite nicht gewährt werden können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein KfZ-Mechaniker aus der Nordstadt hatte den Stein ins Rollen gebracht. Im Jahr 2006 hatte sich der Handwerker hilfesuchend an die Wirtschaftsförderung Dortmund gewandt. 5.000 Euro brauchte er für Ersatzteile, um den Wagen eines Kunden wieder instand setzen zu können. Doch die Hausbank des KfZ-Meisters winkte ab. Zu schlecht schnitt dessen Betrieb nach den strengen Basel-II-Ratings ab, auf deren Grundlage über die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers entschieden wird. So musste er den Kunden zur Konkurrenz ziehen lassen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Das ist leider kein Einzelfall&quot;, weiß Udo Mager, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund. &quot;Gerade kleine Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten brauchen einen zusätzlichen Kreditzugang, um Aufträge vorfinanzieren und Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.&quot; Also beschloss man bei der Wirtschaftsförderung Dortmund, die Mikrofinanzidee des Friedensnobelpreisträgers Muhammad Yunus auf die Nordstadt zu übertragen. Die Idee: Finanzielle Basisleistungen, wie beispielsweise Kredite, werden auch solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die von herkömmlichen Banken nicht bedient werden. Zu diesem Zweck wird eine Genossenschaft gegründet, die den Antragstellern zusätzlich zur finanziellen Unterstützung auch beratend unter die Arme greift. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Zum ersten Mal hat eine Kommune in Deutschland dieses Instrument zur Förderung der lokalen Wirtschaft eingesetzt&quot;, so Mager. &quot;Damit bieten wir den Betrieben in der Nordstadt eine direkte und unbürokratische Unterstützung an.&quot; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unternehmen, die einen Mikrokredit in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst Genossenschaftsmitglied werden und eine Einlage ansparen. Im Gegenzug erhalten sie vom Vorstand der Genossenschaft eine Grundberatung. Wird der Kreditwunsch konkret, bewertet der Vorstand die Notwendigkeit und gibt innerhalb von maximal fünf Werktagen eine Empfehlung ab. Die GLS Bank in Bochum schließt dann einen ganz normalen Kreditvertrag mit dem Genossenschaftsmitglied. Die Kreditzinsen sind mit normalen Kontokurrentzinsen vergleichbar. Der Erstkredit kann bis zum vierfachen der getätigten Einlage betragen, die als Sicherheitsleistung gilt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Doch zunächst braucht die NORDHANG eG. selbst noch finanzielle Unterstützung. Diese soll durch Fördergelder sichergestellt werden, die bereits beantragt wurden. &quot;Durch häufige Treffen, den kollegialen Austausch und ein aktives Genossenschaftsleben entsteht eine Wertegemeinschaft, die dabei hilft, das Kreditausfallrisiko deutlich zu senken&quot;, betont NORDHAND-Vorstand Udo Bauer. Auch das Projekt URBAN II, das sich der dauerhaften Entwicklung städtischer Krisengebiete in der Europäischen Union gewidmet hat, wird sich beteiligen. &quot;Wir werden die NORDHAND eG. in ihrem neuen Sitz in der Mallinckrodtstraße unterstützen&quot;, bestätigt Norbert Deitelhoff vom URBAN-II-Projektbüro. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.muensterlandzeitung.de/nachrichten/wirtschaft/art1545,238215&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Pressemitteilung 18.04.2008 - Wirtschaftsförderung Dortmund&lt;/a&gt;</description>
      <pubDate>Wed, 30 Apr 2008 17:01:38 +0200</pubDate>
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      <title>Initiative &quot;Berater für den Mittelstand&quot; [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=182&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: Initiative &quot;Berater für den Mittelstand&quot;&lt;br /&gt;
Berater für den Mittelstand&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Beratung für den Mittelstand&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Nachfrage nach fundierten Beratungsleistungen für den Mittelstand, dem Rückrad unserer Wirtschaft, gewinnt zunehmend an Bedeutung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um dieser Nachfrage zu entsprechen, haben wir ein BeraterNetzwerk mit einem ausgewählten Angebot ganz speziell für den &quot;kleinen Mittelstand&quot; - für Gründer, junge Firmen und Unternehmen, in denen der Chef noch Inhaber ist – zusammengestellt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir ermöglichen durch unsere Netzwerkstrategie vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die kosten- und ansatzmäßig nicht in die Philosophie der großen Beratungsgesellschaften fallen, ein für sie optimal zugeschnittenes Beratungsangebot. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Berater und Beraterinnen im Netzwerk des Bundesverbandes sind erfahrene und spezialisierte Unternehmensberater, Wirtschafts- sowie Betriebsberater mit den nachstehenden Kernkompetenzen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;· Existenzgründung / Existenzgründungsberatung &lt;br /&gt;· Unternehmensführung / Management &lt;br /&gt;· Marketing / Vertrieb / Werbung &lt;br /&gt;· Bonitätsverbesserung / Rating &lt;br /&gt;· Controlling / Finanzwesen &lt;br /&gt;· Unternehmensfinanzierung / Finanzierung &lt;br /&gt;· Fördermittel / Fördergelder / Förderprogramme / Subventionen &lt;br /&gt;· Organisation / Verwaltung / EDV &lt;br /&gt;· Personal / Personalberatung &lt;br /&gt;· Optimierung / Kosten &lt;br /&gt;· Qualitätsmanagement / Technologie / Innovation &lt;br /&gt;· Außenwirtschaft / Außenhandel &lt;br /&gt;· Krisenmanagement / Sanierung / Restrukturierung / Insolvenz &lt;br /&gt;· Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf &lt;br /&gt;· Unternehmensnachfolge&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unsere Berater und Beraterinnen überzeugen Sie im Gespräch. Nennen Sie uns Ihren Beratungsbedarf und Sie erhalten ein kostenloses Erstgespräch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ihre Anfrage nehmen wir gerne entgegen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bundesverband Selbständige &lt;br /&gt;in der Offensive e.V. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Telefon (02502) 228 92 66&lt;br /&gt;Telefax (02502) 228 92 67</description>
      <pubDate>Mon, 24 Mar 2008 13:27:43 +0100</pubDate>
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    </item>
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      <title>Freiberuflich oder Gewerbetreibender - Zur Abgrenzung ... [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=181&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: Freiberuflich oder Gewerbetreibender - Zur Abgrenzung ...&lt;br /&gt;
Freiberuflich oder Gewerbetreibende? Freiberufler oder wann ist ein Gewerbeschein erforderlich? Zur Frage der Abgrenzung: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Was ist ein &quot;Freier Beruf&quot;?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Freie Beruf ist kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein soziologischer Begriff.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Freiberufler erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(Definition vom Bundesverband der Freien Berufe BFB)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Was ist ein &quot;Freier Beruf&quot;?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.&quot;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(Definition nach ? 1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Kennzeichen von Freien Berufen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- persönliche geistige und schöpferische Leistung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- eigene Fachkenntnisse und/oder besondere schöpferische Begabung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Eigenverantwortlichkeit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Leitende Tätigkeit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Freie Berufe im Steuerrecht&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterscheidet drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Tätigkeitsberufe - selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Katalogberufe - die selbständige Tätigkeit der im Gesetz aufgezählten Berufe&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Ähnliche Berufe - die selbständige Tätigkeit der den Katalogberufen ähnlichen Berufe (auch Analogberufe)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Neue Freie Berufe&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entwicklungen in der Arbeitswelt führen auch bei Freien Berufen zu neuen Berufsbildern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bisher werden sie aber weder zu den Katalogberufen gezählt, noch gibt es eine eindeutige Rechtsprechung dazu.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anforderungen sind hoch und die Abgrenzungskriterien des Bundesfinanzhofes häufig starr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einige dieser (neuen) Berufsbilder werden von den Finanzämtern bereits als Freie Berufe behandelt. Wichtig ist immer eine Einzelfallprüfung, nur sie kann eine Anerkennung als Freiberufler garantieren.&lt;br /&gt;	&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style=&quot;font-size: xx-small;&quot;&gt;Quelle: Auszugsweise aus einem Vortrag anlässlich der START-Messe für Existenzgründung im Oktober 2005 mit dem Titel  / Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)&lt;/span&gt;</description>
      <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 11:43:28 +0100</pubDate>
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    </item>
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      <title>die neue Rechtsform Unternehmergesellschaft (UG) verzögert sich [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=180&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: die neue Rechtsform Unternehmergesellschaft (UG) verzögert sich&lt;br /&gt;
Die Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (UG) kommt vermutlich erst im Spätsommer. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Auszug - &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Existenzgründer haben großes Interesse an der neuen Unternehmer-Gesellschaft. Umso ärgerlicher: Sie kommt voraussichtlich erst im September 2008. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie das Handelsblatt berichtet, gebe es bereits jetzt viele Anfragen zur Mini-GmbH bei Beratern und Gewerbe-Ämtern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Ursprünglich hätten die Richtlinien bereits im Januar 2008 in Kraft treten sollen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;So sieht die Mini-GmbH aus &lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;Mit den neuen Vorschriften sinke das erforderliche Stammkapital einer GmbH von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro. Die neu eingeführte Mini-GmbH sei eine Vorform der GmbH und erfordere gar kein Mindest-Kapital mehr. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bundesregierung reagiere mit der Gesetzesänderung auf entsprechende ausländische Angebote, so das Handelsblatt weiter. In anderen EU-Staaten sei die Gründung einer GmbH ohne Eigenkapital bereits möglich. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Gläubiger weiterhin geschützt &lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;Deutsche Gläubiger müssten sich aber nicht davor fürchten, künftig mit leeren Händen dazustehen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Mini-GmbH unterliege strengen Transparenz-Regeln. Ein Viertel des Gewinns müsse zudem als Rückstellung bilanziert werden, um Eigenkapital aufzubauen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: Newsletter &lt;a href=&quot;http://www.mittelstanddirekt.de&quot; title=&quot;www.mittelstanddirekt.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;www.mittelstanddirekt.de&lt;/a&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 15 Mar 2008 17:38:29 +0100</pubDate>
      <guid>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=180&amp;forum=6</guid>
    </item>
        <item>
      <title>Kosten senken! Das Portal kosten.de informiert [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=179&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: Kosten senken! Das Portal kosten.de informiert&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;kosten.de - Das Portal zum Sparen und Kosten senken in Deutschland &lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kosten sparen will jeder! Es gibt immer mehr Sites, die sich thematisch mit dem Sparen und dem Kosten senken auseinander setzen. Wer soll da noch den Überblick haben, vor allem was sind wirklich gute Angebote. Die &quot;Bonus.de GmbH&quot; bietet unter der Adresse &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.kosten.de &quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;a href=&quot;http://www.kosten.de&quot; title=&quot;http://www.kosten.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.kosten.de&lt;/a&gt; &lt;/a&gt; &lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;mittlerweile über 1000 Infomationsmöglichkeiten zu den verschiedensten Themen, die im Gesamtkatalog zusammengefaßt sind an, um Kosten zu senken bzw. Geld zu sparen. Neben einer Suchmaschine, ist der Einstieg ueber einen Alphabetik-Index möglich, um schnell zu seinem Suchergebnis und Interessensgebiet zu gelangen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusaetzlich ist der etablierte Service, der täglich bereits von über tausend Personen genutzt wird, jetzt auch unter den Adressen &quot;Kosten.com&quot; und &quot;Kosten.net&quot; erreichbar. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Weitere Features:&lt;/strong&gt; tägliche Neuvorstellungen, monatlicher Newsletter, Kosten-Radar, Diskussionsforum ... &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Quelle:&lt;/strong&gt; Pressemeldung &lt;a href=&quot;http://www.bonus.de &quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Bonus.de&lt;/a&gt; GmbH</description>
      <pubDate>Wed, 5 Mar 2008 15:17:40 +0100</pubDate>
      <guid>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=179&amp;forum=6</guid>
    </item>
        <item>
      <title>Das neue KfW-StartGeld für Existenzgründer [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=177&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: Das neue KfW-StartGeld für Existenzgründer&lt;br /&gt;
Das neue &amp;quot;StartGeld&amp;quot; der KfW (leider weiterhin zu beantragen über die Hausbank) löst das bisherigen Mikrodarlen für Existenzgründer ab. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;****************************************&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auszug aus dem BMWi Existenzgründungsportal-Newsletter Nr. 47 in 02/2008:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Rahmen der Initiative &amp;quot;Kleiner Mittelstand&amp;quot; hat die KfW Mittelstandsbank ihre bisherigen Kreditprogramme StartGeld und Mikro-Darlehen bzw. Mikro 10 zum 1. Januar 2008 zu einem Förderprogramm zusammengefasst: dem KfW-StartGeld. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Grundidee der bisherigen Förderung bleibe erhalten, so Christine Grübener vom Kreditsekretariat der KfW. &amp;quot;Gründerinnen und Gründer und auch kleine und junge Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf haben es ja häufig schwer, eine Finanzierung zu erhalten. Kleinkredite sind für Banken wenig rentabel und sehr risikoreich. An diesen Punkten setzt die KfW an. Ein Schlüssel dafür, dass die Antragsteller tatsächlich in den Genuss der Förderung durch das KfW-StartGeld kommen, ist nach wie vor die weitgehende Risikoübernahme durch die KfW.&amp;quot; Ziel sei es, auf diesem Wege die Finanzierungsbedingungen von Gründerinnen und Gründern und kleinen Unternehmen zu verbessern. Und das Fördermittel-Angebot insgesamt übersichtlicher zu gestalten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer wird gefördert?  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neu beim KfW-StartGeld ist, dass die KfW den Kreis der Antragsteller ausgeweitet hat. Das Förderprogramm ist nicht mehr nur – wie das bisherige StartGeld – für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gedacht, sondern auch für kleine Unternehmen bis zu drei Jahren nach dem Start. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei gilt dies Angebot nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern auch für Personen aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA oder auch für Personen anderer Staaten, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die auf Grundlage von § 21 AufenthG (selbständige Tätigkeit) ausgestellt wurde. Ihren Hautwohnsitz müssen die Antragsteller in jedem Fall in Deutschland haben. Und sie müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit (mindestens zehn Prozent Gesellschaftsanteil und Geschäftsführungsbefugnis) verfügen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was wird gefördert? &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das KfW-StartGeld unterstützt alle Formen der Existenzgründung: also die Neugründung und Übernahme eines Unternehmens oder auch den Erwerb einer tätigen Beteiligung. Voraussetzung ist immer: Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Mit dem KfW-StartGeld kann auch eine Gründung im Nebenerwerb finanziert werden, wenn geplant und absehbar ist, dass das Unternehmen mittelfristig auf einen Vollerwerb ausgerichtet ist. Außerdem können Unternehmerinnen und Unternehmer innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Förderung für Festigungsmaßnahmen beantragen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das KfW-StartGeld kann für Investitionen verwendet werden: z.B. für den Kauf von Grundstücken, den Kauf oder den Bau von Gebäuden (einschließlich Baunebenkosten), den Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, die Anschaffung einer Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie für eine Erstausstattung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers. Oder aber für Betriebsmittel (inkl. Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal 20.000 Euro. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen, z.B. nach einer Insolvenz. Bedingung hierfür ist, dass Verbindlichkeiten aus einer früheren Selbständigkeit im Rahmen einer privat-autonomen Schuldenbereinigung oder durch ein Restschuldbefreiungsverfahren bereinigt sind. Außerdem muss der Antragsteller von der KfW gewährte Darlehen vollständig zurückbezahlt haben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was wird nicht gefördert? &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten oder Sanierungsfälle. Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist ebenfalls nicht möglich. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU sind außerdem Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig: beispielsweise Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Höchstbetrag &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gesamtfinanzierungsbedarf, der durch das KfW-StartGeld gedeckt werden soll, darf nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der Antragsteller den Betrag über der 50.000-Euro-Grenze aus eigener Tasche bezahlt. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Teamgründung &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei Teamgründungen kann jede bzw. jeder der beteiligten Gründerinnen bzw. Gründer den Höchstbetrag des KfW-StartGelds in Anspruch nehmen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sicherheiten &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Knackpunkt bei jedem Darlehen sind bekanntlich die Sicherheiten. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten gestellt werden, müssen Antragsteller und Hausbank im Einzelfall vereinbaren. Die KfW macht hier keine Vorgaben. Es ist aber grundsätzlich so, dass ein Darlehen auch bewilligt werden kann, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Stellt ein Unternehmen mit haftungsbeschränkter Rechtsform (z.B. GmbH, GmbH &amp; Co. KG) einen Antrag auf KfW-StartGeld, muss die Hausbank mit den Anteilseignern des Unternehmens eine Mithaftung entsprechend ihrer Beteiligungsquote vereinbaren (quotale Mithaft). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Haftungsfreistellung für die Bank &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die KfW gewährt der Hausbank wie auch schon bei StartGeld und Mikro-Darlehen eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent. Das bedeutet: Die KfW haftet – für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlen kann – gegenüber der Hausbank für 80 Prozent der offenen Forderung. Auf diese Weise trägt die Hausbank nur noch 20 Prozent des Kreditausfallrisikos. „Damit wollen wir erreichen, dass die Hausbanken mehr noch als bisher bereit sind, die Finanzierung von Vorhaben zu befürworten. Das funktioniert gut, wie uns die Erfahrungen mit dem ehemaligen StartGeld und Mikro-Darlehen zeigen. Unterstützt werden wir dabei durch eine Garantie aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Europäischen Union,“ so Christiane Grübener &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei sollte man als Antragstellerin oder Antragsteller das KfW-Angebot der Haftungsfreistellung nicht falsch verstehen: Sie gilt ausschließlich für die Hausbank. Der Gründer haftet ihr gegenüber unabhängig davon für die vollständige Rückzahlung des Darlehens. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antragstellung &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einen Antrag auf KfW-StartGeld an die KfW muss die Hausbank (Bank oder Sparkasse) des Gründers bzw. Unternehmers stellen, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Übrigens kann man KfW-StartGeld zwei Mal beantragen: Der kumulierte Zusagebetrag darf dabei die genannten 50.000 Euro nicht übersteigen. Bei Betriebsmitteln liegt der Höchstbetrag bei 20.000 Euro. Voraussetzung für eine zweite Antragstellung ist aber, dass das Investitionsvorhaben, das durch die erste KfW-StartGeld-Förderung finanziert wurde, abgeschlossen ist. Und dass die bereitgestellten Betriebsmittel tatsächlich eingesetzt wurden und die Mittelverwendung kontrolliert worden ist. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;KfW-StartGeld Konditionen &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Laufzeit: wahlweise 5 oder 10 Jahre&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zinsen: fest für die gesamte Laufzeit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das KfW-StartGeld ist &amp;quot;unter dem Strich&amp;quot; günstiger als vergleichbare kleine Bankkredite zu Marktbedingungen.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Auszahlung: zu 100 Prozent. Summe kann in zwei Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt neun Monate.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Tilgung: zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Danach Rückzahlung in gleich hohen monatlichen Raten. Vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit und ohne zusätzliche Kosten möglich. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen: nicht möglich.</description>
      <pubDate>Mon, 18 Feb 2008 19:15:23 +0100</pubDate>
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      <title>Der Insolvenzplan - Krise Sanierung Insolvenz - G.I.B.-Leitfaden informiert [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=176&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: Der Insolvenzplan - Krise Sanierung Insolvenz - G.I.B.-Leitfaden informiert&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Der Insolvenzplan - Krise Sanierung Insolvenz&lt;/strong&gt; – Ein neuer G.I.B.-Leitfaden informiert über die Chancen zur Sanierung auch kleiner und mittlerer Unternehmen mithilfe des Insolvenzplans.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auszug: &lt;i&gt;  Was ist das Ziel dieser Veröffentlichung? Die G.I.B. als landeseigene Beratungsgesellschaft in NRW möchte damit im Rahmen der Arbeit ihres Projekts &quot;Unternehmenssicherung NRW&quot; einen weiteren, kleinen Beitrag zur Verbesserung der Insolvenz- und Sanierungskultur in Deutschland leisten. Die Insolvenz eines Unternehmens ist nicht gleichbedeutend mit der Liquidation dieses Unternehmens. Eine Insolvenzantragstellung kann vielmehr der erste Schritt zur nachhaltigen Sanierung eines grundsätzlich wettbewerbsfähigen Unternehmens darstellen. Eine stärkere Nutzung des Insolvenzplans zur Sanierung von KMU halten nicht nur wir in diesem Zusammenhang für entscheidend. Deshalb sollen mit dieser Veröffentlichung - insbesondere für Berater in Kammern und Wirtschaftsförderungen, aber auch für Unterneh-mer, Geschäftsführer und Vorstände mittelständischer Unternehmen sowie ihre Berater - die besonderen Vorteile und Chancen bei der Nutzung des Insolvenzplans in einer Existenz be-drohenden Unternehmenskrise auf einfache Weise jenseits juristischer Fachliteratur und Sa-nierungshandbücher heraus gearbeitet werden. Wir wollen damit eine leider viel zu selten genutzte Alternative zur häufig längst nicht mehr aussichtsreichen, vielfach schon mit dem Risiko der Insolvenzverschleppung behafteten, außergerichtlichen Sanierung und zum Verkauf des insolventen Betriebes an Dritte aufzeigen. &lt;/i&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der G.I.B.-Leitfaden &quot;Der Insolvenzplan - Eine häufig verkannte Chance zur Sanierung auch kleiner und mittlerer Krisenunternehmen&quot; steht als kostenfreies Download zur Verfügung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.gib.nrw.de/service/downloads/Insolvenzplan.pdf/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Insolvenzplan&lt;/a&gt; GIB 12/2007 (117 kB)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Veröffentlichung &quot;Der Insolvenzplan&quot; steht nun auch in der Printversion zur Verfügung und kann über den Online-Shop der G.I.B. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(&lt;a href=&quot;http://shop.gib-nrw.de/shop/index.htm?id=2065655&amp;cli=19616&amp;show=22058722.23066766.1.0&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;a href=&quot;http://shop.gib-nrw.de/shop/index.htm?id=2065655&amp;cli=19616&amp;show=22058722.23066766.1.0&quot; title=&quot;http://shop.gib-nrw.de/shop/index.htm?id=2065655&amp;cli=19616&amp;show=22058722.23066766.1.0&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://shop.gib-nrw.de/shop/index.htm?id=2065655&amp;cli=19616&amp;show=22058722.23066766.1.0&lt;/a&gt;&lt;/a&gt;) &lt;br /&gt;bestellt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herausgeber:&lt;br /&gt;G.I.B. - Gesellschaft für&lt;br /&gt;innovative Beschäftigungsförderung mbH&lt;br /&gt;Im Blankenfeld 4&lt;br /&gt;46238 Bottrop&lt;br /&gt;eMail: &lt;SCRIPT language=&quot;javascript&quot;&gt;eval(unescape(&#039;%76%61%72%20%73%3D%27%61%6D%6C%69%67%40%62%69%6E%2E%77%72%64%2E%65%27%3B%76%61%72%20%72%3D%27%27%3B%66%6F%72%28%76%61%72%20%69%3D%30%3B%69%3C%73%2E%6C%65%6E%67%74%68%3B%69%2B%2B%2C%69%2B%2B%29%7B%72%3D%72%2B%73%2E%73%75%62%73%74%72%69%6E%67%28%69%2B%31%2C%69%2B%32%29%2B%73%2E%73%75%62%73%74%72%69%6E%67%28%69%2C%69%2B%31%29%7D%64%6F%63%75%6D%65%6E%74%2E%77%72%69%74%65%28%27%3C%61%20%68%72%65%66%3D%22%6D%61%69%6C%74%6F%3A%27%2B%72%2B%27%22%3E%6D%61%69%6C%40%67%69%62%2E%6E%72%77%2E%64%65%3C%2F%61%3E%27%29%3B&#039;))&lt;/SCRIPT&gt;&lt;br /&gt;website: &lt;a href=&quot;http://www.gib.nrw.de&quot; title=&quot;www.gib.nrw.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;www.gib.nrw.de&lt;/a&gt;</description>
      <pubDate>Sun, 21 Oct 2007 15:45:11 +0200</pubDate>
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    </item>
        <item>
      <title>Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbstständigen (neues Faltblatt) [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=175&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbstständigen (neues Faltblatt)&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbstständigen,&lt;/strong&gt; Unternehmerinnen und Unternehmern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Folgende Bedingungen erfüllen: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;a) Die Rente wird nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gewährt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;b) Über die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag darf nicht verfügt werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;c) Die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ist ausgeschlossen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;d) Die Zahlung einer Kapitalleistung, außer einer Zahlung im Todesfalle, ist nicht vereinbart.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Wichtig bei bestehenden Verträgen: &lt;/strong&gt; Der der Selbstständige hat ein Umwandlungsrecht, wenn die Versicherung nicht bereits an Dritte abgetreten ist. Das heißt, er kann einen bestehenden Vertrag mit Kapitalauszahlung in einen insolvenzsicheren Vertrag umwandeln lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unternehmer, die einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag entsprechend umwandeln möchten (§ 173 VVG), sollten dies rechtzeitig tun. Zeichnet sich zum Zeitpunkt der Umwandlung bereits eine wirtschaftliche Krise ab, könnte die Gefahr bestehen, dass über eine Anfechtung der Pfändungsschutz wieder ausgehebelt wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir informieren und beraten Sie gerne. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;LinK: &lt;a href=&quot;http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/pfaendungsschutz-flugblatt,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Sicherheit für die Altersvorsorge von Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern - Faltballt BMWi &lt;/a&gt;  (PDF)</description>
      <pubDate>Tue, 2 Oct 2007 19:19:34 +0200</pubDate>
      <guid>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=175&amp;forum=6</guid>
    </item>
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      <title>KfW-StartGeld ersetzt StartGeld und Mikrodarlehen [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=173&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: KfW-StartGeld ersetzt StartGeld und Mikrodarlehen&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;KfW-StartGeld kommt zum 01.01.2008&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Initiative &quot;Kleiner Mittelstand&quot;: Neues Kreditprogramm für kleinere Gründungsvorhaben&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;&quot;KfW-StartGeld&quot; &lt;/strong&gt; setzt neue Akzente und bietet mehr Transparenz&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die KfW Mittelstandsbank fasst ihre beiden Kreditprogramme StartGeld und Mikro-Darlehen&quot; zum 1. Januar 2008 in einem neuen Produkt, dem &quot;KfW-StartGeld&quot;, zusammen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachdem die KfW Mittelstandsbank bereits zum 1. Januar dieses Jahres die Zinsen in diesen beiden Programmen um rund 30 % gesenkt hatte, ist dies nun ein Schritt, um mehr Transparenz in diesem Produktsegment zu erreichen. Gleichzeitig werden neue Akzente gesetzt, die zu einer Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Gründern und kleinen Unternehmen führen sollen. Insbesondere Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf haben es häufig besonders schwer, eine geeignete Finanzierung zu erhalten.&lt;br /&gt;&quot;Im vergangenen Jahr haben in Deutschland &lt;strong&gt;1,1 Millionen Gründer&lt;/strong&gt; den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Unsere Volkswirtschaft ist dringend auf sie angewiesen. Damit gute Ideen und der Mut zum Unternehmertum nicht vorzeitig ausgebremst werden, setzen wir uns besonders für Gründer und den kleinen Mittelstand ein&quot;, sagt Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. Die Erneuerungen im Kleinkreditsegment gehören zu der zu Beginn dieses Jahres ins Leben gerufenen KfW-Initiative &quot;Kleiner Mittelstand&quot;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einige wesentliche Produktmerkmale des &quot;KfW-StartGelds&quot; im Überblick:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;· Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren &lt;br /&gt;· Antragsstellung möglich von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist &lt;br /&gt;· Kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich &lt;br /&gt;· Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch für das neue &quot;KfW-StartGeld&quot; gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den Mittelstand (Gründungen und bestehende Unternehmen) mit rund 22 Mrd. EUR. Allein an Gründer wurden rd. 15.000 Kredite mit einem Volumen von knapp 2,2 Mrd. EUR vergeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style=&quot;font-size: xx-small;&quot;&gt;Quelle: Pressemeldung KfW vom 26.09.2007&lt;/span&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 2 Oct 2007 13:02:07 +0200</pubDate>
      <guid>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=173&amp;forum=6</guid>
    </item>
        <item>
      <title>Die 2. Chance - Aktualisierter Leitfaden für Restarter erschienen (G.I.B.) [Von Redaktion]</title>
      <link>http://www.sido.org/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=172&amp;forum=6</link>
      <description>Wirtschaft und Soziales:: Die 2. Chance - Aktualisierter Leitfaden für Restarter erschienen (G.I.B.)&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Die 2. Chance - Leitfaden für Restarter&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Aktualisierter Leitfaden für Restarter ist online&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;G.I.B. NRW:&lt;/strong&gt;  Der Leitfaden &quot;Die 2. Chance&quot; informiert umfassend über die Hürden und Möglichkeiten eines Neustarts nach der Pleite.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Worauf Selbstständige nach einer Pleite achten müssen, damit sie ihre Chance für den unternehmerischen Neuanfang nutzen können - darüber informiert ein Leitfaden, den die G.I.B. NRW veröffentlicht hat. Nachdem in diesem Jahr mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft getreten sind, wurde die PDF-Version des Leitfadens aktualisiert und kann unter &lt;a href=&quot;http://downloads.gib-nrw.de/Leitfaden_Restart.pdf &quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;&lt;a href=&quot;http://downloads.gib-nrw.de/Leitfaden_Restart.pdf&quot; title=&quot;http://downloads.gib-nrw.de/Leitfaden_Restart.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://downloads.gib-nrw.de/Leitfaden_Restart.pdf&lt;/a&gt; &lt;/a&gt; &lt;br /&gt;kostenfrei von den Internetseiten der G.I.B. herunter geladen werden. Neben detaillierten Informationen zu den Schritten auf dem Weg zum schuldenfreien Neustart enthält die Veröffentlichung &quot;Die 2. Chance - Leitfaden für Restarter&quot; auch einen umfangreichen Serviceteil mit Checklisten, Linkempfehlungen und Hinweisen, wo Restarter weiterführende Informationen erhalten können. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Inhaltsverzeichnis &lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vorwort (Dr. Gunter Kayser/IfM, Bonn)&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;Der Kultur der 2. Chance eine Chance geben &lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schritte zum Neustart nach der Pleite&lt;br /&gt;- Pleite - was nun?&lt;br /&gt;- Das (Über-)Leben nach der Pleite &lt;br /&gt;- Ohne Netz und doppelten Boden?&lt;br /&gt;- Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus Fehlern lernen:&lt;br /&gt;- Analysieren Sie die Ursachen für das Scheitern&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vor dem Restart:&lt;br /&gt;- Regulieren Sie Ihre Altverbindlichkeiten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Entschuldung:&lt;br /&gt;- Außergerichtliche und gerichtliche Wege&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Insolvenzverfahren:&lt;br /&gt;- Der gerichtliche Weg der Entschuldung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbständig im Insolvenzverfahren:&lt;br /&gt;- Was Sie wissen sollten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf dem Weg zur Restschuldbefreiung:&lt;br /&gt;- Anforderungen an Selbstständige in der Wohlverhaltensperiode&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gewerbeordnung und Co:&lt;br /&gt;- Bescheinigungen und Zulassungen für den Restart&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Starten ohne Kapital?&lt;br /&gt;- Zuschussmöglichkeiten und (fehlende) Kreditwürdigkeit &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Service&lt;br /&gt;- Checkliste zu Vorbereitung des Restarts&lt;br /&gt;- Berechnung der notwendigen monatlichen Privatentnahmen&lt;br /&gt;- Beratungsmöglichkeiten und Internetadressen&lt;br /&gt;- Kostenfreie Materialien und Downloads&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;________________________________________________&lt;br /&gt;Weitere Informationen über&lt;br /&gt;Christiane Siegel &lt;br /&gt;G.I.B. NRW&lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.gib-nrw.de/&quot; title=&quot;http://www.gib-nrw.de/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.gib-nrw.de/&lt;/a&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 17 Aug 2007 22:47:25 +0200</pubDate>
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