Insolvenzberatung

InsolvenzberatungWenn sich eine Insolvenz nicht mehr vermeiden lässt oder sich eine geordnete Insolvenz zur Sanierung Ihres Unternehmens anbietet, helfen wir Ihnen mit einer persönlichen Insolvenzberatung die Insolvenz bestmöglich zu meistern.

Insolvenzberatung mit Zukunftsperspektiven

Im Fokus unserer Insolvenzberatung steht  die eigenverantwortliche Weiterführung des Unternehmens im Insolvenzverfahren sowie die Erlangung der Restschuldbefreiung.

Gerade für Inhaber geführte Unternehmen (natürliche Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben) bietet die Insolvenzordnung gute Chancen für einen Neuanfang:

  • Die Weiterführung der Selbständigkeit unter Wegfall der Altlasten
  • Die übertragende Sanierung auf eine neue Gesellschaft
  • Der geordneten Ausstieg aus der (bestehenden) Selbständigkeit
  • Die Erlangung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen

Nur wenige Selbständige kennen diese und die weiteren Möglichkeiten der Insolvenzordnung. Deshalb ist eine kompetente Insolvenzberatung der Schlüssel für eine Weichenstellung, um im Fall einer drohenden Insolvenz wieder mit guten Perspektiven in die Zukunft blicken zu können.

Welcher Weg für Sie der richtige ist, sollte in einer persönlichen Insolvenzberatung erörtert werden. Eine weiterführende Begleitung im Insolvenzverfahren kann auf Wunsch und nach Bedarf erfolgen.

Erste Maßnahmen in der Insolvenzberatung

  • Die Insolvenzstrategie

In einem Insolvenzverfahren sollte man nichts dem Zufall überlassen. Deshalb ist eine grundlegende Information über den Ablauf und die Gestaltungsoptionen eines Insolvenzverfahrens unverzichtbar, um persönliche Insolvenzstrategie zu entwickeln. Wir Informieren Sie in einer persönlichen Insolvenzberatung über Ihre Möglichkeiten, damit Sie eine Insolvenz mit Perspektiven haben.

  • Der Insolvenzantrag

Mit dem Insolvenzantrag werden die Weichen für das spätere Insolvenzverfahren gestellt. Die gesetzlichen Anforderungen an den Insolvenzantrag sind hoch. Es besteht eine aktive Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Antragstellers. Fehler im Antragsverfahren können deshalb die angestrebte Ziele im Insolvenzsverfahren gefährden. Wir helfen Ihnen einen sicheren Insolvenzantrag zu stellen.

  • Das Insolvenzverfahren

Bei vielen Beratungsstellen endet die Zuständigkeit mit Einreichung des Insolvenzantrags. Das ist für Selbständige jedoch fatal, da es ohne fachkundige Begleitung schwer wird, die eigene Insolvenzstrategie umzusetzen. Wir begleiten Sie deshalb auf Wunsch durch das gesamte Eröffnungs- und Insolvenzverfahren, damit Sie Ihre gesteckten Ziele erreichen.

Wenn Sie sich als Unternehmer mit der Insolvenz konfrontiert sehen, sollten Sie sich die Zeit für eine persönliche Insolvenzberatung mit einem unserer Berater nehmen. Wir zeigen Ihnen den Weg durch ein weitgehend selbstgesteuertes Insolvenzverfahren, damit Sie wieder mit einer guten Perspektive in die Zukunft blicken können.

Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird absolut diskret behandelt.

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