Insolvenzberatung für Ihren ReStart
Sie befinden sich in einer insolvenz-bedrohlichen Situation und wollen wissen wie es weiter gehen kann? Wir haben Antworten!
Die 1999 eingeführte Insolvenzordnung eröffnet Selbständigen und Unternehmen eine ganz Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten und Perspektiven, bspw:
- Unternehmenssanierung in der Insolvenz
- Weiterführung durch Freigabe (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Geordneter Ausstieg aus der Selbständigkeit
- Erlangung der Restschuldbefreiung
Nur wenige Unternehmer kennen diese und die weiteren Möglichkeiten der Insolvenzordnung.
Eine kompetente Insolvenzberatung ist daher der Schlüssel für eine Weichenstellung, um in Fall einer drohende Insolvenz wieder mit Perspektiven in die Zukunft blicken zu können. Unser Augenmerk ist zunächst auf die grundlegende Frage gerichtet:
Kann und soll Ihre Selbständigkeit weitergeführt werden oder ist die Aufgabe der bessere Weg?
Weit wichtiger als der Erhalt des Unternehmens um jeden Preis ist der Erhalt des Unternehmers und dessen Lebens- und Schaffenskraft. Die Frage "Was wollen Sie für Ihre Zukunft?" ist deshalb ausschlaggebend für das weitere Vorgehen.
Wenn Sie sich als Unternehmer oder Unternehmerin mit der Insolvenz konfrontiert sehen, sollten Sie sich die Zeit für eine persönliche Insolvenzberatung mit uns nehmen. Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird absolut diskret behandelt.
Unternehmen Sie Ihren Restart! Wir Zeigen Ihnen den Weg dorthin.
Ihr Bundesverband