Regelinsolvenzverfahren

Antrag und Ablauf im Regelinsolvenzverfahren

Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine (also Regel-) Insolvenzverfahren des deutschen Rechts.

Anzuwenden ist das Regelinsolvenzverfahren bei juristischen Personen (AG, GmbH, GbR, KG, Genossenschaften, Vereine etc.) sowie für natürliche Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeitausüben (Einzelunternehmer, Freiberufler etc.).

Ferner findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung für natürliche Personen, die früher eine selbständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, wenn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen und/oder mehr als 19 Gläubiger bestehen.

§ 304 InsO – Grundsatz (Abgrenzung Regelinsolvenz – Verbraucherinsolvenz)

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.

Antrag: Regelinsolvenzverfahren

Voraussetzung für die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ist das vorliegen eines Eröffnungsgrunds und ein Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens. Eröffnunggründe sind die (drohende)  Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung. Der Antrag kann sowohl vom Schuldner wie auch von einem Gläubiger gestellt werden.

Ablauf: Das Regelinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Phasen

  • 1 Phase: Das Antrags-/Eröffnungsverfahren
  • 2 Phase: Das Insolvenzverfahren
  • 3 Phase: Das Restschuldbefreiungsverfahren (nur bei natürlichen Personen)

Optionen im eröffneten Regelinsolvenzverfahren

  • Option 1: Weiterführung nach Freigabe
  • Option 2: Weiterführung ohne Freigabe
  • Option 3: Insolvenzplan (Sanierung / Übertragung)
  • Option 4: Einstellung, Verwertung, Liquidierung
  • Option 5: Der Restart (die erneute Selbständigkeit)

Wichtig: Bereits mit Einleitung des Regelinsolvenzverfahrens sollte die richtige Insolvenzstrategie (Option) bestimmt werden. Welcher Weg für Sie der richtige ist, sollte deshalb in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Insolvenzberater erörtert werden.