Privatinsolvenz für Selbständige

Privatinsolvenz für Selbständige – was Sie wissen sollten:

Oftmals besteht Unsicherheit bei der Frage, ob es eine „Privatinsolvenz für Selbständige“ gibt und viel zu oft wird in diesem Zusammenhang durch Anwälte, Beratungsstellen oder Steuerberater falsch informiert. Falsch sind bspw. folgende Aussagen:

  • Selbständige können keine Privatinsolvenz durchlaufen
  • Selbständige müssen zunächst Ihr Gewerbe abmelden
  • Ein Selbständiger kann keine Restschuldbefreiung erhalten

Wir möchten deshalb den Mythos Privatinsolvenz klarstellen:

Das Problem sind die Begrifflichkeiten. Die Insolvenzordnung kennt den Begriff „Privatinsolvenz“ nicht. Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen folgenden Verfahren:

  • Dem Regelinsolvenzverfahren (IN)
  • dem Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)
  • dem Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Personen in beiden Verfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ausschließlich für Verbraucher (Privatpersonen) die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und für ehemalige Selbständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Als überschaubar gelten die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat; § 304 InsO.

Zutreffend ist also die Aussage, dass Selbständige keine Verbraucherinsolvenz durchlaufen können. Aber dennoch steht der Weg in ein persönliches Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren offen:

Für Selbständige gelten hingehen die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens. Der Insolvenzantrag kann mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbunden werden. Somit können natürlich auch Selbständige ein „persönliches“ Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen.

Wichtig: Dabei werden alle Verbindlichkeiten, gleich ob privater oder geschäftlicher Herkunft, von der Restschuldbefreiung erfasst. Es fällt aber auch das gesamte Vermögen, gleich ob privat oder geschäftlich, in die Insolvenzmasse, soweit dieses denn der Pfändung unterliegt.

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