Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Mit einem Schuldenbereinigungsplan die Altlasten ordnen

Selbständige in Krisensituationen neigen häufig dazu, mit einzelnen Gläubigern Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen werden oft aus dem Bau heraus getroffen, um zunächst etwas Ruhe und Zeit zu gewinnen, ohne dabei  die tatsächliche Tilgungsfähigkeit zu berücksichtigen. Es wird genau das Gegenteil erreicht: Die Glaubwürdigkeit gegenüber den Gläubiger wird noch weiter verschlechtert, wenn solche Zusagen nicht eingehalten werden können.

Als eine auf Selbständige spezialisierte Schuldenberatung prüfen wir deshalb zunächst die tatsächliche Tilgungsfähigkeit und stellen dieser die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber. Darauf aufbauend erstellen wir einen Schuldenbereinigungsplan, der sowohl in der monatlichen Tilgungshöhe, in der Laufzeit und in der Regulierungsquote für den Schuldner realistisch und für die Gläubiger angemessen ist.

Die Tilgungsfähigkeit

Im ersten Schritt prüfen wir, ob eine Bereinigung der Altlasten durch einen außergerichtlichen Schuldnerbereinigungsplan möglich ist. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Gesamtübersicht über alle bestehenden Verbindlichkeiten sowie eine Übersicht über Ihre Einkünfte und Ausgaben.

Der Schuldenbereinigungsplan

Im zweiten Schritt erstellen wir einen auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abgestimmten Schuldnerbereinigungsplan, in den die Tilgungsraten, die Laufzeit und die jeweiligen Regulierungsquoten für die Gläubiger festgestellt werden. Je höher die Regulierungsquote ausfällt, je besser sind die Chancen auf eine Zustimmung durch die Gläubiger.

Die Gläubigerverhandlungen

Im dritten Schritt legen wir den Schuldnerbereinigungsplan Ihren Gläubiger zur prüfen und Entscheidung vor. Dabei gegen wir individuell auf Ihre Verschuldungs-, Einkommens- und Vermögenssituation ein und stellen eine Prognose über die zu erwartende Regulierungsquote im Fall eines sonst gebotenen Insolvenzverfahrens gegenüber.

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