Insolvenz beantragen

Insolvenz beantragenNatürliche Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben die Chance sich über ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren zu sanieren und neu zu beginnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Aber auch diese Ziele müssen, wenn sie erreicht werden sollen, gut vorbereitet sein. Sich kopflos in eine Insolvenz zu stürzen oder darauf zu warten, dass ein Gläubiger sie einreicht (Fremdantrag) ist hierbei nicht hilfreich.

Was ist zu beachten, wenn Sie Insolvenz beantragen?

Die „richtige“ Insolvenz beantragen

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen dem Regelinsolvenzverfahren (IN) und dem Verbraucherinsolvenzverfahren (IK).

Für noch aktiv tätige Selbständige sind die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens anzuwenden. Für ehemalige Selbständige sind die Vorschriften des Regel- insolvenzverfahrens nur dann anzuwenden, wenn mehr als 19 Gläubiger und/oder noch Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen.

Einen „qualifizierten“ Insolvenzantrag stellen

Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist das vorliegen eines Eröffnungsgrunds (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit). Der Antrag kann sowohl durch den Schuldner wie auch von einem Gläubiger gestellt werden.

Wichtig: Eine Restschuldbefreiung setzt immer einen Eigenantrag voraus! Sollte bereits ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger vorliegen, haben Sie binnen kurzer Frist abzuwägen, ob Sie einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und ggf. mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten beim Insolvenzgericht einreichen. Ansonsten kann es mangels einer die Verfahrenskosten deckende Vermögensmasse zur Abweisung oder zu einem eröffneten Insolvenzverfahren kommen, in dem Sie keine Restschuldbefreiung erlangen können.

Die Anforderungen an einen Insolvenzantrag sind hoch. Fehler können zur Rückweisung des Eröffnungsantrags und vorsätzliche oder grob fahrlässige unrichtige oder unvollständige Angaben zur Versagung der gesamten Restschuldbefreiung führen.

Wir helfen Ihnen im Rahmen einer Insolvenzberatung alle wichtigen Fragen zu besprechen, damit Sie sicher ins Insolvenzverfahren gelangen.